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Recht & Ansprüche

Gutachten beim Leasingfahrzeug

Besonderheiten bei der Schadenregulierung von Leasingfahrzeugen – Eigentum, Schadensersatz und Reparaturpflicht.

Eigentumsverhältnisse

Eigentümer ist der Leasinggeber, Halter und Schadenersatzberechtigter (bezüglich Reparaturkosten) typischerweise der Leasingnehmer. Ansprüche auf Wertminderung stehen häufig dem Leasinggeber zu – im Vertrag genau prüfen.

Reparaturpflicht

Leasingverträge schreiben in der Regel eine fachgerechte Reparatur in einer Markenwerkstatt vor. Fiktive Abrechnung scheidet meist aus.

Praxis

Vor Auftrag des Gutachtens den Leasinggeber informieren und ggf. eine schriftliche Reparaturfreigabe einholen.

Unverschuldeter Unfall?

Dann brauchen Sie keinen netten Eindruck – sondern ein starkes Gutachten.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Wir kümmern uns schnell, sauber und mit technischer Präzision um die Grundlage Ihrer Regulierung.

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