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Kosten & Honorar

Abschlepp- & Standkosten

Kosten für Bergung, Abschleppen und Standzeit – bei unverschuldetem Unfall vollständig erstattungsfähig.

Was ist erstattungsfähig?

Bergung von der Unfallstelle, Abschleppen zur nächsten Werkstatt oder zum sicheren Verwahrort, Standgeld bis zur Begutachtung oder Verwertung – alles zu marktüblichen Sätzen.

Hinweis

Standgeld nur so lange, wie es zur ordnungsgemäßen Schadenfeststellung erforderlich ist. Nach Gutachten und Entscheidung über Reparatur oder Verkauf ist das Fahrzeug zügig zu verbringen, sonst greift die Schadensminderungspflicht.

Unverschuldeter Unfall?

Dann brauchen Sie keinen netten Eindruck – sondern ein starkes Gutachten.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Wir kümmern uns schnell, sauber und mit technischer Präzision um die Grundlage Ihrer Regulierung.

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