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Recht & Ansprüche

Werkstattrisiko

Risiko überhöhter Werkstattrechnungen geht zu Lasten des Schädigers – nicht des Geschädigten.

Grundsatz

Der Geschädigte darf darauf vertrauen, dass eine ordnungsgemäß beauftragte Fachwerkstatt fachgerecht und zu üblichen Preisen arbeitet. Stellt sich später heraus, dass die Werkstatt überteuert oder unwirtschaftlich gearbeitet hat, trägt der Schädiger (bzw. dessen Versicherung) dieses Risiko.

Praxisbedeutung

Selbst dann erstattungsfähig, wenn einzelne Positionen objektiv zu hoch erscheinen, solange der Geschädigte die Beauftragung nicht erkennbar mitverschuldet hat.

Unverschuldeter Unfall?

Dann brauchen Sie keinen netten Eindruck – sondern ein starkes Gutachten.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Wir kümmern uns schnell, sauber und mit technischer Präzision um die Grundlage Ihrer Regulierung.

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