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Recht & Ansprüche

Quotenvorrecht

Verteilungsregel bei Mithaftung: Der Geschädigte erhält zunächst seine nicht versicherten Schadenpositionen vollständig erstattet.

Hintergrund

Bei Teilschuld zahlt die gegnerische Versicherung nur den entsprechenden Quotenanteil. Das Quotenvorrecht stellt sicher, dass die Anteile zuerst den Positionen zugeordnet werden, die der Geschädigte nicht selbst über seine Kasko abgedeckt hat (z. B. Selbstbeteiligung, Nutzungsausfall, Wertminderung).

Praxisbeispiel

Bei 50 % Mithaftung und einem Gesamtschaden, der teils Kaskoschäden enthält, kann der Geschädigte häufig deutlich mehr durchsetzen, als wenn die 50 % einfach auf alle Positionen umgelegt würden.

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