24h erreichbar0162 1979550
Gutachten & Verfahren

Kostenvoranschlag

Reine Kalkulation der voraussichtlichen Reparaturkosten durch eine Werkstatt – kein Schadengutachten.

Definition

Ein Kostenvoranschlag ist eine Werkstattkalkulation der erwarteten Reparaturkosten. Er enthält weder eine Wertermittlung noch eine Wertminderung, keine Nutzungsausfalldauer und keine rechtssichere Beweisdokumentation.

Wann ausreichend?

Bei eindeutigen Bagatellschäden ohne strukturelle Beschädigung und ohne Anspruch auf Nutzungsausfall, Wertminderung oder Mietwagen.

Unverschuldeter Unfall?

Dann brauchen Sie keinen netten Eindruck – sondern ein starkes Gutachten.

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein eigenes, unabhängiges Gutachten. Wir kümmern uns schnell, sauber und mit technischer Präzision um die Grundlage Ihrer Regulierung.

Direkt zur Anfrage
Einzig-Team bei der Fahrzeugbegutachtung im CTA-Bereich